April 2021

Corona-Verordnung

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Je nach Inzidenzwert gelten auch weiterhin unterschiedliche Bedingungen, unter denen der Tennissport ausgeübt werden kann. Wir haben Ihnen alle Regelungen kurz zusammengefasst. Inzidenz unter 50 (5 Tage in Folge) Tennishalle Max. 5 Personen aus 2 Haushalten pro Halle. Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt

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Wir bedanken uns herzlich bei unseren Sponsoren und der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen für ihre großzügige Unterstützung.
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