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  • Gepostet am 1. April 2021

Corona-Verordnung

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Je nach Inzidenzwert gelten auch weiterhin unterschiedliche Bedingungen, unter denen der Tennissport ausgeübt werden kann. Wir haben Ihnen alle Regelungen kurz zusammengefasst.

Inzidenz unter 50 (5 Tage in Folge)

Tennishalle

  • Max. 5 Personen aus 2 Haushalten pro Halle.
  • Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden.
    Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.

Tennisplätze im Freien

  • Max. 10 Personen.
  • Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen.
  • Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden.
    Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.

Inzidenz unter 100

Tennishalle

  • Max. 5 Personen aus 2 Haushalten pro Halle.
  • Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden.
    Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.

Tennisplätze im Freien

  • Max. 5 Personen aus 2 Haushalten.
  • Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen.
  • Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden.
    Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.
Wir bedanken uns herzlich bei unseren Sponsoren und der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen für ihre großzügige Unterstützung.
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